Produktinformationen "86.003 Einverständniserklärung zur Fotodokumentation"

Im Wundeintrittsfall (insbesondere bei sekundär heilenden und chronischen Wunden) muss eine aussagekräftige Verlaufsdokumentation aus haftungsrechtlichen und qualitativen Aspekten geführt werden. Zur Ergänzung der schriftlichen Aufzeichnungen einer Wundbeschreibung und -dokumentation wird eine fotografische Erfassung des Wundstatus empfohlen. Allerdings sollte im Vorfeld das Einverständnis durch den Betroffenen für eine solche Form der Aufzeichnung erteilt werden. Dieses Einverständnis enthält auch die Informationen, warum und in welcher Form fotografische Dokumente erstellt werden und ein Widerruf dieses Einverständnisses jederzeit möglich ist.

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