PpSG 2019 - Profitieren auch Sie!

PpSG 2019

Es tut sich was in der Pflege

Die professionelle Pflege kennt kein Wochenende – wer pflegt, pflegt rund um die Uhr. Damit einher gehen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein wachsender Fachkräftemangel und die Notwendigkeit die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken.

Am 1. Januar 2019 ist nun das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten, das ein positives Signal für die Zukunft der Pflege setzen soll.

Was will das PpSG?

  • spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen
  • Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung
  • neue Pflegekräfte gewinnen
  • die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern

Wie profitiert die Pflege vom PpSG?

  • Übernahme von 40% der Anschaffungskosten entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch die Pflegeversicherung
  • maximal werden 12.000 Euro zur Verfügung gestellt

Was kann das PpSG für die Pflege?

In der Pflege liegt der Fokus des PpSG’s auf der Entlastung der Pflege durch Investitionen in die Digitalisierung. Zum Beispiel in den Bereichen Dienst- und Tourenplanung, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, dem internen Qualitätsmanagement sowie der Abrechnung von Pflegeleistungen.

Was müssen Sie tun um die Förderung zu erhalten?

Seit Anfang Mai 2019 stehen die konkreten Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung durch den GKV-Spitzenverband zur Verfügung. Laden Sie sich hier die offiziellen Richtlinien zur Förderung herunter und füllen Sie direkt Ihren Antrag auf Fördermittel für die Anschaffung von Pflegesoftware von Standard Systeme aus!

Benötigen Sie weitere Informationen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier!

Lesen Sie in diesem Artikel mehr über die Vorteile für Pflegeeinrichtungen